Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften, die ihrerseits genehmigungspflichtige gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassungen (Zeitarbeit) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausüben. Die Ausübung zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe, hierbei insbesondere der Holz- und Bautenschutz.