Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer und bis zu zwei Prokuristen.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem der Person nach benannten Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, auch an Gesellschaften, die dem Genehmigungsvorbehalt des § 34c Abs. 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung unterliegende Geschäfte betreiben, namentlich an der Groth u-invest GmbG & Co. Speicherstadt Erste KG und Groth u-invest GmbH & Co. Speicherstadt Zweite KG