Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Organisation, Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für das öffentliche Leben; Planung, Entwicklung, Finanzierung und Betrieb bzw. Übernahme von Infrastrukturmaßnahmen sowie Umnutzung von Gebäuden und Freiflächen; Entwicklung von Potentialen und Lösungen für kommunale Aufgaben, die zur Behebung, Verbesserung bzw. Umgestaltung von Missständen im öffentlichen Raum dienen sowie sämtlichen hiermit in Zusammenhang stehenden unternehmerischen Tätigkeiten