Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Erbringung von Marketingleistungen; der Handel mit Weinen, Spiritousen, Lebensmitteln und Kostmetika; die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Messen, Ausstelllungen, Seminare und Ausbildungsveranstaltungen, Reisen etc.); die Veröffentlichung von Büchern und Zeitschriften; die Errichtung und der Betrieb von Online-Plattformen, auch im Bereich E-Commerce, jeweils ohne die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.