Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung von Unternehmen oder wesentlichen Unternehmensteilen, Betrieben und Kooperationen einschließlich der Vermittlung von Leistungen jeder Art in Zusammenhang von Unternehmenstransaktionen sowie der Abschluss aller hierzu notwendigen, mindestens aber dienlichen Rechtsgeschäften;
erlaubnisfreie Unternehmensberatung, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen sowie Umsetzung von Beratungskonzepten, Durchführung von kaufmännischen Dienstleistungen, Betreuung bei Unternehmenstransaktionen;
Personalvermittlung;
der Betrieb von Internetplattformen sowie
Handel mit Rechten und Medien aller Art, insbesondere Software, Bücher, Zeitschriften, gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster.