Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Entwurf, Planung, Gestaltung sowie Herstellung von Neuigkeiten im Bereich der Technik und Werbung sowie von Geschenkartikeln und Gebrauchsgegenständen, deren Ankauf und Verkauf, Übernahme entsprechender Vertretungen sowie die Vergabe der Herstellung dergleichen und Vertrieb an Dritte auf freier oder Lizenzbasis sowie bei technischen Neuigkeiten deren Montage, Wartung und Weitervermietung auch zu Werbezwecken,
b) jedwede sonstige Betätigung auf diesen Gebieten einschließlich der Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, und zwar auch als Gesellschafter solcher Unternehmen.