Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von und der Handel mit Grundbesitz (Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Wohnungs- und Teileigentum) im eigenen und fremden Rahmen unter Einschluss von Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach dem KWG bedürfen.