Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Gesellschaften und Unternehmensbeteiligungen für eigene Rechnung sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber diesen Tochter- und Beteiligungsunternehmen, insbesondere in den Bereichen der betriebswirtschaftlichen, technischen und strategischen Beratung. Die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ist ausgeschlossen.