Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Kfz-Werkstätten, Reparaturen von Kraftfahrzeugen jeder Art, der Transport von Kraftfahrzeugen, der Handel von Waren verschiedener Art, insbesondere mit Kraftfahrzeugen und Autoersatzteilen, neu und gebraucht, mit Textilien und Bekleidung, Baustoffen, elektrischen Geräten, Ersatzteilen für Maschinen und Anlagen verschiedener Art, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, die erlaubnisfreie Unternehmens- und Marketingberatung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.