Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens; Vermietung von Immobilien; Beteiligung an Gesellschaften, Verwaltung von Gesellschaften sowie die Übernahme von Geschäftsführungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften; Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten und deren Verwaltung; Errichtung schlüsselfertiger Bauten; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und Darlehen.