Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Spielhallen und Aufstellung von Geld-, Spiel- und Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit und Gastronomie, die Vermietung, Verpachtung, Bewirtschaftung diverser Branchen in der Gastronomie, die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die Beratung und Betreuung bei der Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien, Unternehmensberatung, der Handel mit mobilen Endgeräten und Elektro- und Elektronikgeräten inkl. Unterhaltungselektronik sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Klassen.