Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen
und die Beteiligung an anderen Unternehmen oder das Halten von Beteiligungen
im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte, als persönlich haftende
Gesellschafterin, die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie
alle damit zusammenhängenden Geschäfte