Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung durch den Aufbau sowie das Halten und Verwalten eines Portfolios von Solarkraftwerken und zugehörigen Einrichtungen in Spanien, Italien oder Frankreich. Die Solarkraftwerke und zugehörigen Einrichtungen sind grundsätzlich über lokale Tochtergesellschaften zu halten (einzeln nachfolgend "Investitionsprojekt"). Minderheitsbeteiligungen sind zulässig. Eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft soll nur dann erfolgen, wenn das Investitionsprojekt die folgenden Investitionskriterien erfüllt:
a) das Investitionsprojekt zielt auf die Stromerzeugung mittels Photovoltaik ab,
b) das Investitionsprojekt befindet sich in Spanien, Italien oder Frankreich und
c) das Verhältnis Bruttoerlöse zu Investitionskosten beträgt mindestens 8 %, wobei die Bruttoerlöse mithilfe der Software Photovoltaik Geographical Systems ("PV GIS") ermittelt werden.