Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung anderer oder verbundener Unternehmen, mit Ausnahme von Beratungsleistungen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, und der Im- und Export von und der Groß- und Einzelhandel mit Konsumgütern, Natursteinprodukten, Lichtsystemen, Schmuck und Produkten und Anlagen zum Zwecke der Natursteinverarbeitung, der Gewinnung erneuerbarer Energien und des Abfallrecyclings und deren Verwertung sowie die Organisation von Bildungsreisen und -veranstaltungen und damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten.