Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen und Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Gesellschaften; An- & Verkauf von Grundstücken und Gebäuden; Projektentwicklung zur Errichtung neuer Gebäude und zur Renovierung alter Gebäude; Unternehmensberatung mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung; Arbeitsvermittlung; Verleih von Personal; Handel mit Waren aller Art, insbesondere Holz und Holzfertigteilen, Baustoffen und Möbel; Betreibung von Frisörgeschäften.