Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Diese Zwecke werden u.a. insbesondere verwirklicht durch die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und deren Folgen. Hierzu zählen z.B.: prophylaktische Aufklärungsarbeit, ambulante und stationäre Maßnahmen, beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, ambulante Einzelfallbetreuung, sonstige Behindertenhilfe.