Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung zu Fragestellungen im Energie- und Nachhaltigkeitsbereich, der Handel mit Produkten und Dienstleistungen sowie die Vermittlung aller vorgenannten Geschäfte sowie der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an Beteiligungsgesellschaften und die Wahrnehmung aller Gesellschafterrechte und- pflichten, die sich aus den Beteiligungen ergeben sowie alle unmittelbar damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, insbesondere die Wahrnehmung und Sicherung der gesellschaftsrechtlichen Interssenvertretung der Gesellschafter bei den Beteiligungsgesellschaften.