Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die branchenunabhängige Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen über den gesamten Innovations- und Leistungsprozess hinweg unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Dazu gehören z. B. die Unternehmensstrategie, Marketing, Vertrieb, Logistik, Organisation und Personal. Die Gesellschaft kann auch eigene Produkte und Dienstleistungen im Kontext der obigen Themenbereiche, so z. B. Bücher, Studien, Softwarelösungen, Schulungen oder Trainings, entwickeln, vermarkten und erbringen.