Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens, die Erbringung von Dienstleistungen im Hinblick auf den Vertrieb und die Belieferung von Kunden mit Energie, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie, sowie der Energie- und Emissionshandel.