Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, durch die Weiterentwicklung von Methoden zur Behandlung von Patienten mit Aortenklappenerkrankungen. Zur Verwirklichung dieses Zweckes ist Gegenstand des Unternehmens: die Sammlung und Erfassung von Daten von Aortenklappenpatienten, die systematische Aufbereitung dieser Daten in einem Register, die Evaluierung von Daten nach wissenschaftlich-medizinischen Grundsätzen, die Bereitstellung von Daten an wissenschaftlich-medizinische Einrichtungen zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken, die Verbreitung wissenschaftlich-medizinischer Erkenntnisse durch Publikationen über Fachverbände und geeignete Medien. In Verwirklichung ihrer Aufgaben kann die Gesellschaft auch Dritte als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO einschalten.