Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, die Modernisierung damit verbundener Gebäude und Einrichtungen, die Verwaltung einschließlich Vermietung von Immobilien jeder Art, die Vermittlung der Finanzierungen, die Bauplanung und Ausführung, die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften, der An- und Verkauf sowie die Vermietung und Verwaltung von eigenen Immobilien, die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume bzw. die Erbringung von Nachweisen über Vertragsabschlüsse, die Vermittlung von Abschlüssen von Darlehensverträgen bzw. die Erbringung von Nachweisen über solche Vertragsabschlüsse.