Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Vorsorgeprodukten im Sinne des § 34d GewO (Versicherungsmakler), Vermittlung von Immobilien und Wohnungen (Immobilienmakler) im Sinne des § 34c GewO sowie die Vermittlung von Privat- und Immobiliendarlehen im Sinne des §§ 34c, i GewO und die Vermittlung von sonstigen erlaubnisfreien Verträgen z.B. Strom, Gas, Telefon usw.