Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO, der gewerbliche Handel mit Immobilien sowie ferner die Führung sämtlicher Geschäfte, die den Gegenstand des Unternehmens indirekt oder direkt zu fördern geeignet sind. Die Umsetzung des Unternehmensgegenstandes erfolgt durch flexiblen und transparenten Service, bei mehrsprachiger Kundenbetreuung im gesamten Ablaufprozess bis zum After Sales.