Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der häuslichen Krankenpflege, der teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe, der Familienpflege und Erbringung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, dem Bundesozialhilfegesetz und dem Sozialgesetzbuch; gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung