Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Gründung von, Beteiligung an und Veräußerung von Anteilen an anderen Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Medizin, Pharmazeutik und Biologie, die Leitung, Beratung und das Management der Beteiligungsunternehmen, soweit sie keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen.