Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben, Vermieten und Verpachten von Gaststätten, Bars, Diskotheken und Hotelpensionen und Kneipen. Ferner das Aufstellen und Betreiben von Unterhaltungs- und Glücksspielgeräten. Weiterhin die Annahme und Dotierung sowie Durchführung von Wettgeschäften. Ferner: Handel mit Weinen, Bieren und Spirituosen.