Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, die Erbringung von Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, die An- und Vermietung von Liegenschaften, Wohnungs- und Geschäftsräumlichkeiten, der Handel mit Waren aller Art, die Führung eines Bildungsinstituts sowie die Aus- und Weiterbildung, der Betrieb einer Internetplattform.
Eine Tätigkeit im Sinne des § 34c GewO ist ausgeschlossen.