Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Art, insbesondere an Unternehmen der Medien-Branche; das Beteiligungsmanagement; die Verwaltung eigenen Vermögens; die Beratung von Unternehmen und anderen Personen, insbesondere im Bereich der Medien; die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen.