Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte sowie das Verwalten eigenen Vermögens; der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere der Handel mit Telekommunikationsartikeln und mit Telekommunikationsverträgen; sofern es sich nicht um erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten handelt oder die Erlaubnis bzw. Genehmigung im Einzelfall vorliegt; Betrieb von Discotheken, von Schank- und Speisewirtschaften; von Sport- und Freizeiteinrichtungen, Groß- und Einzelhandel von Telekommunikationsartikel; von Veranstaltungs- und Ticketservice; von Konzertveranstaltungen.