Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vermittlung von Aufträgen für den Holz- und Bautenschutz; Vermittlung von Aufträgen für Stahlarmierungen; Vermittlung von Aufträgen zur Sanierung, Modernisierung, Rück- und Ausbau des Innen- und Außenbau; die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher Art, die dem o.g. Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen.