Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Dieser Gegenstand wird verwirklicht insbesondere durch: Das Betreiben einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Altenpflege; das Betreiben von sonstigen Schulen und Lehrgängen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, der Altenhilfe, der Familien- und Heilerziehungspflege und der Heilpädagogik; die Heranbildung von Pflegefachkräften für leitende Funktionen (Pflegemanagement), Pflegefachkräften in der Psychiatrie und - Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege; die Teilnahme an nationalen und internationalen Entwicklungsprojekten auf dem Gebiet der angewandten Gerontologie in Netzwerken und Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts; die Entwicklung neuer Möglichkeiten in der beruflichen Bildung; die Mitarbeit in Netzwerken zur Erhöhung der Transparenz, der Qualität und der Vergleichbarkeit von Angeboten der beruflichen Bildung mit anderen gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts; die Durchführung weiterer bisher staatlich nicht anerkannter Ausbildungsgänge; die Aus- und Fortbildungen im "Validation-Verfahren" nach Feil und das unentgeltliche zur Verfügung stellen von Know-how für andere private Ersatzschulen im In- und Ausland sowie die unentgeltliche Beratung und Unterstützung beim Aufbau und Betrieb solcher Schulen.