Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Trägerschaft und Betreiben von privaten Ersatzschulen in Berlin sowie selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet, insbesondere durch Betreiben eines Gymnasiums mit dem Status einer genehmigten privaten Ersatzschule gemäß Berliner Schulgesetz mit bilingualem und naturwissenschaftlichem Schwerpunkt. Die Schüler werden gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 7 Abs. 4, S. 3 und unter Beachtung des Berliner Schulgesetzes sowie in Abstimmung mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht nach ihren oder den Besitzverhältnissen ihrer Eltern gesondert.