Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Herstellung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen in jedweder Form (CD, DVD, Internet sowie sonstige derzeitige und künftig zur Verfügung stehende Speicherträger), die Durchführung und Verwertung sonstiger künstlerischer Projekte im Bereich Multimedia, Film, Fernsehen und Internet, die Organisation und Verwertung von Veranstaltungen, insbesondere Auftritte musikalischer Art, die Verwertung von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, insbesondere im musikalischen Bereich, sowie alle mit den genannten Zwecken in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Ferner: Die Tätigkeit eines Musikverlages.