Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Gesellschaft will Menschen in körperlicher, seelischer, geistiger und sozialer Not helfen. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigennützige Zwecke. Die Förderung der Wohlfahrtspflege, insbesondere Obdachlosen, Drogenabhängigen sowie von Sucht- und Rauschmittel gefährdeten (einschl. entsprechend gefährdeten Jugendlichen und jungen Erwachsenen) auf der Ebene ihrer Situation und Betroffenheit zu begegnen und zu helfen, Brücken zu Erziehungsberechtigten und zu Hilfseinrichtungen zu finden, sie dort zu betreuen und sie bei ihrer Berufsbildung und Berufsqualifikation zu fördern und zu unterstützen. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Schaffung und Unterhaltung entsprechender Einrichtungen und die dortige Betreuung der vorgenannten Personen verwirklicht. Daneben unterstützt die Gesellschaft Kinder, Jugendliche sowie Familien insgesamt. Entsprechende Kenntnisse der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege und der Berufsausbildung werden in Schulungen vermittelt.