Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Miete und Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, der Groß- und Einzelhandel, der Versand von erlaubnisfreien Artikeln von Waren verschiedener Art, wie z. B. Lederwaren, Schuhe, Modewaren, Accessoires, Wein- und Kaffee-Spezialitäten, Nahrungs- und Genussmittel, der Betrieb von Onlineshops und Netzwerkmarketing sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.