Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Ausrichten von Caterings, gastronomischen Veranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, Eventveranstaltungen verbunden mit den daraus resultierenden organisatorischen Tätigkeiten von der Planung bis zur Durchführung inkl. Marketing- und Werbemaßnahmen aller Art.