Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ambulanter, mobiler sowie häuslicher Kranken- und Pflegedienst, insbesondere gemäß den Regelungen der Sozialgesetzbücher SGB XI, SGB XII, sowie SGB V, unter Beachtung der dazu jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie nicht genehmigungspflichtige Hilfen im täglichen Leben im Bereich Behörden, Besorgungen und soziale Beratungen.