Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Lizenzierung und Vermarktung von Software und Hardwareprodukten, Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen und aller mit der Lizenzierung, Vermarkung und den Bildungsmaßnahmen in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten oder unterstützenden Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung.