Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die technische Unternehmensberatung, insbesondere bei der Beantragung von Fördermitteln, beim strategischen Projektmanagement, bei der Bestellung und Betreuung von Marktanalysen und bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen, Innovationsmanagement, Technologieberatung und Prozessberatung, sowie die Produktberatung von Hard- und Softwarelösungen.