Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Kaffeehäusern, Kuchen- und Onlineshops sowie Cateringservices; das Betreiben, das Pachten und Verpachten von Objekten und Objektteilen für die gewerbliche Nutzung sowie das Leasen oder Vermieten von Sach- und Vermögensgegenständen vorwiegend in der Gastronomie.