Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Spielcasinos, Spielhallen und die Aufstellung von Geld- und Unterhaltungsgeräten, das Betreiben von Wettbüros, Vermittlung von Sport- und Pferdewetten, Betreiben von Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank.