Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlichen Geschäfte und Tätigkeiten auszuüben. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Unternehmensverträge jeder Art abschließen. Die Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise in verbundenen Unternehmen ausgliedern.