Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, die Initiierung, der Vertrieb und die Vermarktung von Beteiligungsmodellen für Anleger, das fortlaufende Management der Beteiligungen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an verschiedenen Unternehmen. Zu den Beteiligungsmodellen zählen u.a., aber nicht ausschließlich, so genannte Fonds, d.h. unternehmerische Beteiligungen, üblicherweise in Form von Kommanditgesellschaften.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, sind ausgenommen.