Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Privatpersonen und Gesellschaften, insbesondere Beratung von Internet- und Medienunternehmen in operativen und strategischen Angelegenheiten, unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem Rechts- und Steuerberatungsgesetz und der Anlageberatung, sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, jeweils mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen im In- und Ausland zu errichten, andere Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, und ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszulagern.