Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gestaltung und Erstellung von Internetseiten (Webdesign) sowie deren Administration und Pflege; Gestaltung und Erstellung von Online-Shops sowie deren Administration und Pflege; Grafik- und Printdesign; Gestaltung, Erstellung und Administration von Individualsoftware; Marketing und sonstige IT-Dienstleistungen sowie erlaubnisfreie Beratung in sämtlichen vorstehenden Unternehmensgegenständen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.