Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, die Entwicklung und die Verwertung von Grundstücken; ferner der Erwerb, die Entwicklung und Verwertung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Ferner: die Beratung von Unternehmen und Personen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel und Landwirtschaft auf den Gebieten der Betriebswirtschaft, Kalkulation und Organisation.