Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel, Verkauf und Vermittlung von Immobilien, Vermittlung von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nach § 34c GewO, Planung und Errichtung von Bauwerken aller Art als Bauträger gemäß § 34c GewO, ingenieurtechnische Leistungen und Anfertigung von Gutachten, Medien- sowie betriebswirtschafthiche Beratung.