Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungsdienstleistungen sowie der Betrieb von Kommunikations- und Dienstleistungsangeboten einschließlich der Produktion und Vermarktung redaktioneller Inhalte, die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.