Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Wird die Gesellschaft nur durch einen Geschäftsführer vertreten, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien, der Import und Export, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Porzellan und Antiquitäten, der Betrieb von Gaststätten, die Beteiligung an und die Übernahme von Gewerbebetrieben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Ferner: Der Handel mit Mineralöl sowie die Vermittlung von Mineralölgeschäften.