Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung oder Entdeckung, die Produktion und Vermarktung von Musik und Ihrer Interpreten, der Betrieb eines Musikverlages, ferner die Förderung der audiovisuellen Kommunikation durch den Erwerb, die Vermarktung und die Veräußerung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten und sonstigen Ausschließlichkeitsrechten einschließlich Auftrags- komposition und Auftragsprodukion sowie des Künstlermanagement. Zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft insbesondere die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte von Ton- und Bildtonaufzeichnungen und vergleichbaren Aufzeichnungen auf neuen Medien sowie Merchandisingrechte und verwandte Schutzrechte erwerben, gewähren, lizenzieren und sublizenzieren.